Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57363
OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16 (https://dejure.org/2016,57363)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.10.2016 - 3 D 84/16 (https://dejure.org/2016,57363)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 3 D 84/16 (https://dejure.org/2016,57363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    TierSchG § 2, TierSchG § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Schaf, Veräußerung, Fortnahme, Rechtsschutzbedürfnis, Haltungsempfehlung, Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2013 - 11 LC 206/12

    Tierschutzwidrigkeit der Einzäunung einer Pferdeweide mit Stacheldraht

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Ihnen kommt daher wahrscheinlich der Charakter einer sachverständigen Äußerung zu (OVG Lüneburg, Urt. v. 18. Juni 2013 - 11 LC 206/12 -, juris Rn. 28 ff. m. w. N. zu den "Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden"; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2015 - 3 B 124/15 -, juris Rn. 10 zu Haltungsempfehlungen von Servalen).12 Nichts anderes gilt für die von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 2. Halbsatz TierSchG getragene Entscheidung, die Tiere zu veräußern.
  • BVerfG, 30.08.2006 - 1 BvR 955/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Seiner Zielrichtung nach soll nicht die abschließende Prüfung der Begründetheit der Klage in das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe verlagert und damit die Hauptsache vorweggenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 30. August 2006, NVwZ-RR 2007, 352).
  • OVG Saarland, 30.06.2014 - 1 B 297/14

    Verbot des Haltens und Betreuens von Tieren; Vollstreckung durch Veräußerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Dem steht auch die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht entgegen, sondern bestätigt die vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung vielmehr, das sich dazu auch auf die von ihm zitierte Rechtsprechung (VG Augsburg, Beschl. v. 18. September 2009 - Au 5 S 09.989 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 3) stützen kann.
  • OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13

    Zur Ermessensausübung bei Erlass einer tierschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Dies könnte die Folge haben, dass die Übereignung der Tiere nachträglich rückabzuwickeln wäre (offengelassen von SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2013 - 3 B 335/13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.09.2015 - 3 B 124/15

    Sachverständige Äußerung; Tierschutz; artgerechte Haltung; Servale; Gutachten

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Ihnen kommt daher wahrscheinlich der Charakter einer sachverständigen Äußerung zu (OVG Lüneburg, Urt. v. 18. Juni 2013 - 11 LC 206/12 -, juris Rn. 28 ff. m. w. N. zu den "Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden"; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2015 - 3 B 124/15 -, juris Rn. 10 zu Haltungsempfehlungen von Servalen).12 Nichts anderes gilt für die von § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 2. Halbsatz TierSchG getragene Entscheidung, die Tiere zu veräußern.
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 3 B 173/16

    Fortnahme, Veräußerung, Verfügungsbefugnis, Duldung, anderweitige Unterbringung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 17. August 2016 (3 B 173/16, zur Veröffentlichung bei juris vorsehen) hierzu auf Folgendes verwiesen:.
  • VG Augsburg, 18.09.2009 - Au 5 S 09.989

    Pferdehaltung; Veräußerung bereits anderweitig untergebrachter Tiere;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
    Dem steht auch die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht entgegen, sondern bestätigt die vom Verwaltungsgericht vertretene Auffassung vielmehr, das sich dazu auch auf die von ihm zitierte Rechtsprechung (VG Augsburg, Beschl. v. 18. September 2009 - Au 5 S 09.989 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 30. Juni 2014 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 3) stützen kann.
  • OVG Sachsen, 06.12.2016 - 3 A 700/16

    Fortnahme, Veräußerung, Schafe, Unterbringung, unmittelbare Ausführung,

    Die in § 2 TierSchG allgemein geregelten Anforderungen an die art- und bedürfnisgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung können durch Empfehlungen konkretisiert werden, die von Sachverständigen erarbeitet sind, auf wissenschaftlicher Erkenntnis und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftlich belegte Anhaltspunkte dafür liefern, wie Schafe tierschutzgerecht gehalten werden können (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - 3 D 84/16 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 14.10.2016 - 3 D 85/16
    Die in § 2 TierSchG allgemein geregelten Anforderungen an die art- und bedürfnisgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung können durch Empfehlungen konkretisiert werden, die von Sachverständigen erarbeitet sind, auf wissenschaftlicher Erkenntnis und Praxiserfahrungen fußen und aussagekräftige, fachwissenschaftlich belegte Anhaltspunkte dafür liefern, wie Schafe tierschutzgerecht gehalten werden können (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - 3 D 84/16 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.08.2022 - 6 B 42/22

    Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren; Notveräußerung im

    Etwas anderes kommt allenfalls dann in Betracht, wenn das durch die Fortnahme und Unterbringung begründete öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - 3 D 84/16 -, juris Rn. 8) die Grundlage für die Notveräußerung nach § 111p StPO bilden würde und die nach dieser Vorschrift geforderte Beschlagnahme nach § 111c StPO (i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG) entfallen ließe.
  • OVG Sachsen, 29.06.2018 - 3 B 124/18

    Verletzung tierschutzrechtlicher Haltungsvorschriften; Fortnahme und Veräußerung

    Daher bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die verwaltungsgerichtliche Auffassung zutrifft, dass der gegen die Fortnahme- und Veräußerungsanordnung gerichtete Rechtsschutzantrag mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist (SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2016 - 3 D 84/16 -, juris Rn. 8 ff. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht